Militär

ABC-Masken gehören zum Atemschutz
 
 ABC-Masken stellen einen Atemschutz gegen die sogenannten ABC-Waffen bzw. ABC-Gefahren dar. ABC bedeutet in diesem Fall nicht das übliche Alphabet, sondern vielmehr „Atom, Bio und Chemie“. Um Bedienstete der Bundeswehr – insbesondere ABC-Abwehr –, der Feuerwehr, der Bundespolizei und selbstverständlich auch der Spezialeinheiten Bergung ABC des THW zu schützen, setzt man einen entsprechenden Atemschutz ein, der die Bediensteten vor dem Einatmen dieser Waffen bzw. Gefahren schützen sollen. Zu den entsprechenden Schutzmasken gehört des Weiteren ein entsprechender Sonderschutzanzug, den die Bediensteten ebenfalls tragen müssen. Insgesamt sehen die Männer ein wenig aus wie Außerirdische, allerdings zeigen diese Anzüge und insbesondere der Atemschutz eine schnelle Wirkung. Das Verheerende an ABC-Waffen ist, dass die Wirkung dieser Verbindungen nicht unbedingt sofort eintreten muss, sondern teils erst als Folgeschäden bemerkt werden. Jetzt ist es natürlich zu spät, um sich über den Schutz entsprechende Gedanken zu machen. Für Privatpersonen ist dieser Bereich vom Atemschutz eher uninteressant, da man diese Gerätschaften als Privatperson zum einen nicht unbedingt kaufen kann und zum anderen auch gar nicht braucht. Hier benötigt man vielleicht zum Tauchen eine entsprechende Schutzmaske oder auch eine Hygienemaske in Form einer Einwegmaske, jedoch keine ABC-Masken, weshalb diese natürlich auch nur an die entsprechenden Unternehmen verkauft werden. Dennoch ist es interessant, sich einmal über diesen Atemschutz zu informieren, auch als Privatperson. Infos findet man entsprechend im Internet – und selbstverständlich findet man auch viele Bilder vor, die einem diese Masken explizit darstellen oder im Original zeigen. Wer sich dennoch noch mehr für diese Atemschutzmasken und Schutzanzüge interessiert, der kann selbstverständlich weiter recherchieren oder Infos von entsprechenden Herstellerunternehmen anfordern. Vielleicht arbeitet man in einem Unternehmen, welches den Atemschutz gewährleisten muss, jedoch nicht regelmäßig vornimmt. So könnte man „seinem Chef“ mal unter die Arme greifen und Infos bereitlegen. Wenn der Arbeitgeber nicht an diesen Schutz der Mitarbeiter denkt, dann müssen ihn halt die Mitarbeiter darauf hinweisen, denn ansonsten gibt es später auch Probleme mit der Berufsgenossenschaft.

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